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   AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17   

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https://dejure.org/2021,71194
AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17 (https://dejure.org/2021,71194)
AG Aachen, Entscheidung vom 23.03.2021 - 221 F 296/17 (https://dejure.org/2021,71194)
AG Aachen, Entscheidung vom 23. März 2021 - 221 F 296/17 (https://dejure.org/2021,71194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Durchführung des gesetzlichen Versorgungsausgleichs durch Teilung der Anrechte; Berechnung des Ehezeitanteils im Wege der unmittelbaren Bewertung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 599/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines berufsständischen

    Auszug aus AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
    Darüber hinaus stellt der Umstand, dass hierdurch in manchen Konstellationen dem Ausgleichspflichtigen weniger von seinem Anrecht verbleiben kann, als dem Ausgleichsberechtigten, keinen Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz dar, da diese Konsequenz auf seinem - hier ihrem - eigenen Entschluss beruht (vgl. BGH, Entscheidung vom 07.03.2012, XII ZB 599/10, FamRZ 2012, 851).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 127/08

    Versorgungsausgleich: Bewertung der Rechtsanwaltsversorgung der

    Auszug aus AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
    Nach eben dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind jedoch die Frage der Veränderung der Bemessungsgrundlage und das Stichtagsprinzip zu trennen (BGH, B.v.18.05.2011, XII ZB 127/08, FamRZ 2011, 1214, zit. nach juris Rn. 16).
  • BGH, 09.05.2007 - XII ZB 77/06

    Umfang des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer

    Auszug aus AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.05.2007 zu XII ZB 77/06 an sowie der vorzitierten Entscheidung des Amtsgerichts Sinsheim vom 14.08.2012, 21 F 101/11.
  • AG Sinsheim, 08.12.2010 - 21 F 113/10
    Auszug aus AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
    Dieser trifft nämlich keine Aussage darüber, ob die in der Ehezeit entrichteten Beträge oder die von einem Ehegatten erhaltenen Rentensummen auszugleichen sind (AG Sinsheim, Beschluss vom 08.12.2010, 21 F 113/10, FamRZ 2011, 1300, zit. nach juris Rn. 12 + 13).
  • AG Sinsheim, 14.08.2012 - 21 F 101/11
    Auszug aus AG Aachen, 23.03.2021 - 221 F 296/17
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 09.05.2007 zu XII ZB 77/06 an sowie der vorzitierten Entscheidung des Amtsgerichts Sinsheim vom 14.08.2012, 21 F 101/11.
  • OLG Köln, 03.01.2023 - 10 UF 53/21
    Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.03.2021 - 221 F 296/17 - unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen.

    Von Amts wegen wird die Wertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts vom 23.03.2021 - 221 F 296/17 - abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass der Wert auf 7.239,60 Euro festgesetzt wird, § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamFG.

    Unter Zurückweisung seiner weitergehenden Beschwerde wird auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 23.03.2021 - 221 F 296/17 - unter Aufrechterhaltung des Tenors im Übrigen.

    Von Amts wegen wird die Wertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts vom 23.03.2021 - 221 F 296/17 - abgeändert und dahingehend neu gefasst, dass der Wert auf 7.239,60 Euro festgesetzt wird, § 55 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FamFG.

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